Gäste / Einzug von Personen / Austitt aus dem Mietvertrag

Wie lange darf ein Gast ohne Genehmigung in der Wohnung sein?

Ein Mieter darf Gäste bis zu sechs Wochen ohne Genehmigung des Vermieters in der Wohnung beherbergen. Es darf jedoch kein Daueraufenthalt werden, das heißt, der Besuch darf sich nicht ohne längere Unterbrechnungen ständig in der Wohnung aufhalten.

Bei Verstößen, kann eine fristlose Kündigung, aufgrund von unerlaubte Gebrauchsüberlassung, die folge haben.

Was wird benötigt, wenn eine weitere Person in der Wohnung wohnen möchte?

Wenn eine weitere Person in die Wohnung mit einziehen möchte, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden. Dabei müssen bei der Drewo.de Verwaltungsgesellschaft mbH folgende Daten übermittelt werden:

- > Ausgefüllte Selbstauskunft <

- Personalausweiskopie

Diese Daten werden von uns geprüft und sollte nichts gegen einen Einzug sprechen, wird eine schriftliche Genehmigung erteilt.

Die Wohnungsgeberbestätigung für die Ummeldung, erhalten Sie mit der schriftlichen Genehmigung.

Bitte beachten Sie, dass ohne eine schriftliche Genehmigung die weitere Person weiterhin als Gast gezählt wird. Somit könnte es nach einer Frist von 6 Wochen zu einer unerlaubten Gebrauchsüberlassung kommen.

Was wird benötigt, um eine weitere Person in den Mietvertrag mit aufzunehmen?

Wenn eine weitere Person in den Mietvertrag mit aufgenommen werden soll, werden bei der Drewo.de Verwaltungsgesellschaft mbH, wie bei der anmietung der Wohnung folgende Unterlagen von der Person benötigt:

- > Ausgefüllte Selbstauskunft <

- Personalausweiskopie

- Einkommens-/ Gehaltsnachweise der letzen 3 Monate

- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter

Diese Daten werden von uns geprüft und sollte nichts gegen einen Einzug sprechen, wird eine schriftliche Anlage zum Mietvertrag erstellt. Diese muss von allen Vertragspartnern, darunter der aktuelle Mieter, die einziehende Person und der Vermieter unterschreiben.

Die Wohnungsgeberbestätigung für die Ummeldung, erhalten Sie mit der Vertragsänderung.

Bitte beachten Sie, dass ohne die Vertragsänderung die weitere Person weiterhin als Gast gezählt wird. Somit könnte es nach einer Frist von 6 Wochen zu einer unerlaubten Gebrauchsüberlassung kommen.

Was tun, wenn eine Person aus dem Mietvertrag austreten möchte?

Wenn ein Vertragspartner aus dem bestehenden Mietvertrag austreten möchte, wird eine schriftliche Vertragsänderung benötigt.

Im Vorfeld wird vom Vermieter geprüft, ob der bleibende Mieter die Wohnung alleine halten kann. Dabei werden folgende Unterlagen vom bleibendem Mieter benötigt:

- Schriftliche Erklärung von den Mietern, dass eine Partei austreten möchte. Dies muss mit Handschriftlicher Unterschrift erfolgen,

- Einkommens-/ Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate,

- Bescheinigung vom Jobcenter, dass die Wohnung für eine Person angemessen ist.

Wenn die Unterlagen in Ordnung sind, wird eine Änderung des Mietvertrages erstellt, welche von allen Vertragspartnern, bleibenden Mieter, ausziehenden Mieter und Vermieter unterschrieben werden muss.

Sollten die Unterlagen nicht vorliegen, oder die Wohnung von der verbleibenden Mieter nicht tragbar sein, kann der Vermieter eine Streichung aus dem Mietvertrag verweigern.

Dabei müsste der Mietvertrag im gesamten gekündigt werden.

Rückgabe der Wohnung bei Auszug

Fototapeten entfernen - auch wenn Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen unwirksam ist!

Während der Mietzeit angebrachte Fototapeten sind immer zu entfernen - auch wenn die Ausführung von Schönheitsreparaturen gemäß dem übrigen guten Zustand der Wohnung eigentlich nicht erforderlich ist.

Und das gilt auch auch, wenn die mietvertragliche Vereinbarung über die Schönheitsreparaturen nicht wirksam ist, Mieter eigentlich keine Renovierung ausführen müssen.

Neutrale Farben

Selbst wenn keine Renovierung vereinbart ist und der Mieter keine Schönheitsreparaturen schuldet, muss nach dem Mietrecht beim Auszug die Wohnung in einer neutralen Farbe zurückgegeben werden. Der Mieter kann also keine bunten Decken und Wände hinterlassen. Beseitigt er diese nicht, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.