Verhaltensregeln bei Notfällen:

Was tun bei Gasgeruch:

  1. Bewahren Sie die Ruhe!
  2. Keine Flammen, keine Funken, keine Schalter betätigen, kein Telefon!
  3. Alle Fenster und Türen auf, für Durchzug sorgen!
  4. Absperrhan schließen!
  5. Mitbewohner warnen (klopfen, nicht klingeln)!
  6. Benachrichtigen Sie von außerhalb Ihres Hauses telefonisch den Entstördienst!

Was tun bei einem Brandfall:

 

  1. Bewahren Sie die Ruhe!
  2. Wenn möglich, Löschversuch unternehmen – aber nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden
  3. Ansonsten gilt: Den Gefahrenort verlassen, Fenster und Türen möglichst schließen
  4. Den Notruf absetzen und unter der 112 die Feuerwehr alarmieren
  5. Andere Personen warnen und in Sicherheit bringen
  6. In Sicherheit auf die Feuerwehr warten und nach ihrem Eintreffen einweisen

 

Was tun bei einem Wasserschaden:

1. Wasserzufuhr abstellen 

Stellen Sie die Wasserzufuhr ab, um den Schaden nicht noch größer werden zu lassen. Es reicht, den betroffenen Absperrhahn zu schließen. Ist das nicht möglich, müssen Sieden Hauptwasserhahn abstellen.
Dieser befindet sich meist im Bad.

2. Stromzufuhr unterbrechen 

Schalten Sie den Strom für den betroffenen Bereich aus. Legen Sie dafür die Sicherungen um oder drehe die jeweilige Schraubsicherung heraus. So vermeiden Sie einen Kurzschluss und mögliche Folgebrände.

3. Wasser beseitigen 

Entfernen Sie das ausgelaufene Wasser so schnell wie möglich. Bei kleineren Mengen geht das mit Eimer und Lappen. Bei größeren oder sehr großen Wassermengen rufen Sie nach Rücksprache mit dem Eigentümer oder der Hausverwaltung einen Fachmann oder wenn nötig die örtliche Feuerwehr. Bitte denken Sie daran, dass für private Aufträge Kosten für Sie anfallen könnten. Diese Kosten übernimmt je nach den Umständen die Versicherung.

4. Einrichtung retten

Entfernen Sie Teppiche, Möbel und elektrische Geräte aus dem nassen Bereich oder stelle Sie diese hoch. Vor allem feuchte Textilien und aufgequollenes Holz neigen zur Schimmelbildung. Um die Luftfeuchtigkeit zu senken, öffnen Sie am besten die Fenster und Türen. Tropft es von der Zimmerdecke, decken Sie die Möbel mit einer Folie ab.

5. Schaden dokumentieren

Fotografieren Sie den betroffenen Raum und die beschädigten Möbel so detailreich wie möglich, auch während deiner Aufräumaktion. Die Bilder sind für die Versicherung notwendig. Werfen Sie durchfeuchtete Gegenstände nicht sofort weg, sondern dokumentieren Sie den Schaden. Nur so kann die Versicherung den Wert auch eventuell ersetzen.

6. Eigentümer/Verwaltung/Versicherung informieren

Informieren Sie den Eigentümer des Gebäudes oder die Hausverwaltung und schildern Sie den Schaden.
Bei Schäden an privaten Gegenständen die eigenen Hausratversicherung.
Bevor Sie den Schaden melden, bitte keine Reparaturmaßnahmen durchführen, da die Versicherung in bestimmten Fällen ein Wasserschaden durch einen Sachverständigen begutachten lässt und gegebenenfalls Trocknungen einleiten muss. Oft haben die Versicherungen eigene Fachfirmen.

Sollte Wasser von der Decke oder an den Wänden laufen, unverzüglich dem Nachbarn bescheid geben und mit Punkt 1 starten.

Was tun bei einem Stromausfall:

  1. Bewahren Sie die Ruhe!
  2. Taschenlampen & Kerzen bereit halten
  3. Sicherungen & Umgebung kontrollieren
  4. Geräte schützen durch Ausschalten bzw. Ausstecken
  5. Kühlgeräte geschlossen halten & Isolierung nutzen
  6. Stand bei zuständigen Stellen erfragen
  7. Wenn es kalt ist: Decken nutzen

Was ist eine Havarie:

Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung, die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten z. B. von Gebäuden, Bebäudeteilen sowie von Wohnungsreinrichtungen führt.


Elektrik

  • Stromausfall (in der gesamten Wohnung bzw. Haus)
  • Leitungskurzschlüsse oder Kabelbrand
  • Elektrische Brände / Schmoren in Schaltern, Steck- und Abzweigdosen sowie Kabeln
    (starke Geruchsbelästigung und Rachentwicklung)

Gas

  • Gasgeruch (in der Wohnung oder allgemeinen Bereich - Keller, Treppenhaus)
  • Verpuffung / Überhitzung an Gastherme bzw. Gasetageheizung

    (Der Ausfall einer Gastherme - sofern kein Gasgeruch vorhanden ist - stellt keinen Havariefall dar! Es bestehen andere Möglichkeiten, um warmes Wasser zu erhalten.)

Sanitär / Rohrverstopfung

  • Rohrbruch an der Wasserversorgungsleitung
  • Verstopfung der Abwasserleitungen die das gesamte Objekt betreffen

Heizung

  • Totalausfall der Heizungsanlage
  • Defekte Heizkörper, Rohrsysteme oder Thermostatventile mit erheblichem Wasseraustritt

Dachbereich

  • Sturmschäden und Einregnungen, die größeren Sachschaden zur Folge haben.

Bei solchen Fällen, befolgen Sie bitte die Verhaltensregeln bei Notfällen

und wenden Sie sich unverzüglich bei der Hausverwaltung oder Ihrem Hausmeister.

Die Telefonnummer des Hausmeisters steht an der Haustafel.

Außerhalb der Geschäftszeiten können Sie uns über WhatsApp kontaktieren.

Bitte bei Notfällen HAVARIE als Text angeben!


Notrufnummern / Entstördienst:

Polizei:                                 110

Feuerwehr:                        112

Notruf Arzt:                        116 117

Dresden und Umgebung (Radeberg / Glashütte):

Erdgas:                                 0351 50 17 88 80

Strom:                                  0351 50 17 88 81

Cottbus:

Fernwärme:                       0355 311 88

Strom:                                  0355 72 40 00

Zwickau:

Störung (Strom/Gas):    0375 35 41 300

Gasnotruf:                          0375 35 41 284

Freiberg:

Gas:                                       03731 30 94 234

                                                01520 47 035 10

Strom:                                  03731 30 94 235

                                                01520 47 133 56

Bei Nichterreichbarkeit der Hausverwaltung oder des Hausmeisters:

Wenn Gefahr in Verzug ist, d. h. wenn Mängel auftreten, die umgehend beseitigt werden müssen, um größere Schäden oder Gefahren für das Haus oder für die Gesundheit der Mieter/innen zu vermeiden (§ 536 a Absatz 2 Nr. 2 BGB). Das wäre beispielsweise der Fall bei einem Rohrbruch oder bei Strom- bzw. Heizungsausfall, wenn – etwa am Wochenende – der Hausmeister / die Hausverwaltung nicht erreichbar ist.

Dann dürfen Sie selbst sofort handeln und eine Firma nach Wahl beauftragen.

Ihre Bemühungen, den Hausmeister / die Hausverwaltung vorher zu erreichen, müssen Sie sorgfältig dokumentieren und gegebenenfalls beweisen (Zeugen!)